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rechtsanwälte
Wir sind nicht
zufällig eine Zwei-Mann-Kanzlei, sondern pflegen vielmehr bewusst das
Davids-prinzip. Den häufig gepriesenen "Charme" einer Großkanzlei, der uns teils
aus eigener Erfahrung bekannt ist, wollen und können wir unseren Mandanten nicht
bie-ten.
Die rechtlichen
Anliegen und Probleme unserer Klienten ver-suchen wir uns stets zu eigen zu
machen, und delegieren sie nicht kanzleiintern weiter auf an-dere Mitarbeiter,
mit denen kein persönlicher Kontakt besteht.
Wir sind wie alle
deutschen An-wälte grundsätzlich befugt, vor al-len Amts- und Landgerichten in
Deutschland aufzutreten.
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Dies bedeutet, dass wir Ihre In-teressen nicht nur im
Landge-richtsbezirk Aachen wahrnehmen können.
Vor anderen Gerichten arbeiten
wir unter Umständen aber mit geeigneten Kollegen zusam-men, falls sich wegen zu
langer Anreisen eine solche Koopera-tion als die für den Mandanten
wirtschaftlich vorteilhaftere Lö-sung darstellt.
Nähere Informationen über uns können Sie den beiden Steck-briefen entnehmen, die
wir ganz rechts für Sie verlinkt haben.
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Links
Steckbrief RA Thomas Mohr
Steckbrief RA Christoph Mohr
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Kanzlei
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RA Thomas Mohr
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RA Christoph Mohr
 
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