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infos - wirtschaftsrecht


Rechtsformen - Qual der Wahl?
Ein Beitrag von RA Christoph Mohr

Gerade Existenzgründer stehen häufig vor der wichtigen Frage, welche Rechtsform der neuen Firma gegeben werden soll. Zwar ent-scheidet sich die große Mehrheit von etwa zwei Dritteln statistisch gesehen für den "Einzelunternehmer", aber das muss nicht immer die richtige Wahl sein. Es spielen viele Faktoren eine Rolle: die Größe des Unternehmens, die Zahl der Existenzgründer, die konkrete Bran-che, die persönlichen Verhältnisse der Gründer, die Frage der Haf-tung  etc.

Es kann daher nur angeraten werden, sich im Vorfeld von dem Steuer-berater oder Rechtsanwalt seines Vertrauens kompetent und ausführ-lich beraten zu lassen. Wichtig ist auch, leider wird es häufig über-sehen, dass die einmal richtig gewählte Rechtsform nicht für alle Zei-ten richtig sein muss. Durch spätere Umstände (z.B. Eintritt weiterer Partner, Wachstum der Firma, Unternehmensnachfolge etc.) kann die rechtzeitige Umwandlung des Unternehmens angezeigt sein. Daher sollte man die eingangs aufgeworfene Frage auch im weiteren Verlauf des Geschäftslebens immer im Hinterkopf haben.

Losgelöst von einer konkreten Situation wollen wir nachfolgend einen Überblick über die gängigsten Rechtsformen geben und im allge-meinen die Vor- und Nachteile aufzeigen:

EINZELUNTERNEHMER:
Wie oben schon erwähnt, die häufigste Variante für den Einstieg.
Vorteile: geringer Gründungsaufwand (wenig Formalien), hohes Ansehen im Geschäftsleben, kein Mindestkapital erforderlich, viel Gestaltungsspielraum, hohe Flexibilität (keine Mitstreiter)
Nachteile: volle persönliche Haftung (auch mit Privatvermögen)

GBR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts):
Im Gegensatz zum Einzelunternehmer sind hier mindestens zwei Leute (Gesellschafter) erforderlich. Die Vor- und Nachteile sind vergleichbar mit den oben genannten.
Vorteile: geringer Gründungsaufwand (wenig Formalien), hohes Ansehen im Geschäftsleben, kein Mindestkapital erforderlich, mehr Eigenkapital und Fähigkeiten durch mehrere Gesellschafter
Nachteile: volle persönliche Haftung (auch mit Privatvermögen)

OHG (Offene Handelsgesellschaft):
Ähnlich angelegt wie eine GbR. Die Gesellschafter (auch Komplementäre genannt) haften auch hier voll. Der Unterschied zur GbR liegt darin, dass nur Vollkaufleute eine OHG gründen können. Es ist somit eine gewisse Unternehmensgröße erforderlich.
Vorteile: hohes Ansehen, viel Gestaltungsspielraum, kein Mindest-kapital
Nachteile: Haftung auch mit Privatvermögen, viel Gründungsaufwand, ggfs. ungünstige Gewinnversteuerung

PARTNERSCHAFT:
Sonderform für den Zusammenschluss von Freiberuflern, auch verschiedener Fachrichtungen. Es werden Elemente von OHG und GbR kombiniert.
Vorteile: wenig Gründungsaufwand, bündelt u.U. Kompetenzen, hohes Ansehen, Haftung begrenzbar
Nachteile: begrenzter Zugang (nur freie Berufe), i.d.R. volle Haftung aller Partner

KG (Kommanditgesellschaft):
Die KG ist ähnlich aufgebaut wie eine OHG. Zu den oben schon beschriebenen Komplementären die voll haften, gesellt sich hier noch mindestens ein Kommanditist. Dieser haftet nur bis zur Höhe seiner Einlage und ist i.d.R. aber auch von der Geschäftsführung ausgeschlossen.
Vorteile: teilweise begrenzte Haftung, hohes Ansehen
Nachteile: hoher Gründungsaufwand, teils volle Haftung auch mit Privatvermögen

GMBH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung):
Häufige und beliebte Rechtsform. Kann auch von einer Person gegründet werden (sog. Einmann-GmbH).
Vorteile: Haftung auf das Stammkapital begrenzt
Nachteile: hoher Gründungsaufwand (viele Formalien), Stammkapital muss aufgebracht werden (mindestens 25.000,00 €), kein hohes Ansehen, Banken verlangen häufig persönliche Bürgschaften von den Gesellschaftern wegen der Haftungsbeschränkung

GMBH & CO KG:
Hier werden Elemente der KG und der GmbH kombiniert. Die GmbH ist Komplementärin (=persönlich haftende Gesellschafterin), die übrigen Gesellschafter Kommanditisten (Haftung nur bis zur Höhe der Einlage).
Vorteile: Haftungsbeschränkung, i.d.R. auch steuerliche Vorteile
Nachteile: sehr hoher Gründungsaufwand (zwei Gesellschaften),  Stammkapital muss aufgebracht werden (mindestens 25.000,00 €), kein hohes Ansehen, Banken verlangen häufig persönliche Bürg-schaften von den Gesellschaftern wegen der Haftungsbeschränkung

STILLE GESELLSCHAFT:
Die anonyme Art sich an einem Unternehmen zu beteiligen. Die Stille Gesellschaft setzt das Bestehen eines anderen Unternehmens voraus, an dem sich der Stille nur finanziell beteiligt. Häufig die bessere Alternative als Kommanditist einer KG zu sein.
Vorteile: begrenzte Haftung, keine Mindestkapital, wenig Aufwand
Nachteile: reine Innengesellschaft (Stiller ohne Teilhabe an Geschäftsführung etc.)

Nähere Einzelheiten können gerne beim Verfasser erfragt werden.

E-Mail an RA Christoph Mohr

 





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