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infos - wirtschaftsrecht
Rechtsformen - Qual der
Wahl?
Ein Beitrag von RA Christoph Mohr
Gerade
Existenzgründer stehen häufig vor der wichtigen Frage, welche Rechtsform der
neuen Firma gegeben werden soll. Zwar ent-scheidet sich die große Mehrheit von
etwa zwei Dritteln statistisch gesehen für den "Einzelunternehmer", aber das
muss nicht immer die richtige Wahl sein. Es spielen viele Faktoren eine Rolle:
die Größe des Unternehmens, die Zahl der Existenzgründer, die konkrete Bran-che,
die persönlichen Verhältnisse der Gründer, die Frage der Haf-tung etc.
Es kann daher
nur angeraten werden, sich im Vorfeld von dem Steuer-berater oder Rechtsanwalt
seines Vertrauens kompetent und ausführ-lich beraten zu lassen. Wichtig ist
auch, leider wird es häufig über-sehen, dass die einmal richtig gewählte
Rechtsform nicht für alle Zei-ten richtig sein muss. Durch spätere Umstände
(z.B. Eintritt weiterer Partner, Wachstum der Firma, Unternehmensnachfolge etc.)
kann die rechtzeitige Umwandlung des Unternehmens angezeigt sein. Daher sollte
man die eingangs aufgeworfene Frage auch im weiteren Verlauf des Geschäftslebens
immer im Hinterkopf haben.
Losgelöst von einer
konkreten Situation wollen wir nachfolgend einen Überblick über die gängigsten
Rechtsformen geben und im allge-meinen die Vor- und Nachteile aufzeigen:
EINZELUNTERNEHMER:
Wie oben schon erwähnt, die häufigste Variante für den Einstieg.
Vorteile: geringer Gründungsaufwand (wenig Formalien), hohes Ansehen im
Geschäftsleben, kein Mindestkapital erforderlich, viel Gestaltungsspielraum,
hohe Flexibilität (keine Mitstreiter)
Nachteile: volle persönliche Haftung (auch mit Privatvermögen)
GBR (Gesellschaft
bürgerlichen Rechts):
Im Gegensatz zum Einzelunternehmer sind hier mindestens zwei Leute
(Gesellschafter) erforderlich. Die Vor- und Nachteile sind vergleichbar mit den
oben genannten.
Vorteile: geringer Gründungsaufwand (wenig Formalien), hohes Ansehen im
Geschäftsleben, kein Mindestkapital erforderlich, mehr Eigenkapital und
Fähigkeiten durch mehrere Gesellschafter
Nachteile: volle persönliche Haftung (auch mit Privatvermögen)
OHG (Offene
Handelsgesellschaft):
Ähnlich angelegt wie eine GbR. Die Gesellschafter (auch Komplementäre
genannt) haften auch hier voll. Der Unterschied zur GbR liegt darin, dass nur
Vollkaufleute eine OHG gründen können. Es ist somit eine gewisse
Unternehmensgröße erforderlich.
Vorteile: hohes Ansehen, viel Gestaltungsspielraum, kein Mindest-kapital
Nachteile: Haftung auch mit Privatvermögen, viel Gründungsaufwand, ggfs.
ungünstige Gewinnversteuerung
PARTNERSCHAFT:
Sonderform für
den Zusammenschluss von Freiberuflern, auch verschiedener Fachrichtungen. Es
werden Elemente von OHG und GbR kombiniert.
Vorteile:
wenig Gründungsaufwand, bündelt u.U. Kompetenzen, hohes Ansehen, Haftung
begrenzbar
Nachteile: begrenzter Zugang (nur freie Berufe), i.d.R. volle Haftung
aller Partner
KG
(Kommanditgesellschaft):
Die KG ist
ähnlich aufgebaut wie eine OHG. Zu den oben schon beschriebenen Komplementären
die voll haften, gesellt sich hier noch mindestens ein Kommanditist. Dieser
haftet nur bis zur Höhe seiner Einlage und ist i.d.R. aber auch von der
Geschäftsführung ausgeschlossen.
Vorteile:
teilweise begrenzte Haftung, hohes Ansehen
Nachteile: hoher Gründungsaufwand, teils volle Haftung auch mit
Privatvermögen
GMBH
(Gesellschaft mit beschränkter Haftung):
Häufige und
beliebte Rechtsform. Kann auch von einer Person gegründet werden (sog.
Einmann-GmbH).
Vorteile:
Haftung auf das Stammkapital begrenzt
Nachteile: hoher Gründungsaufwand (viele Formalien), Stammkapital muss
aufgebracht werden (mindestens 25.000,00 €), kein hohes Ansehen, Banken
verlangen häufig persönliche Bürgschaften von den Gesellschaftern wegen der
Haftungsbeschränkung
GMBH
& CO KG:
Hier werden
Elemente der KG und der GmbH kombiniert. Die GmbH ist Komplementärin
(=persönlich haftende Gesellschafterin), die übrigen Gesellschafter
Kommanditisten (Haftung nur bis zur Höhe der Einlage).
Vorteile:
Haftungsbeschränkung, i.d.R. auch steuerliche Vorteile
Nachteile: sehr hoher Gründungsaufwand (zwei Gesellschaften),
Stammkapital muss aufgebracht werden (mindestens 25.000,00 €), kein hohes
Ansehen, Banken verlangen häufig persönliche Bürg-schaften von den
Gesellschaftern wegen der Haftungsbeschränkung
STILLE GESELLSCHAFT:
Die anonyme Art
sich an einem Unternehmen zu beteiligen. Die Stille Gesellschaft setzt das
Bestehen eines anderen Unternehmens voraus, an dem sich der Stille nur
finanziell beteiligt.
Häufig die
bessere Alternative als Kommanditist einer KG zu sein.
Vorteile:
begrenzte Haftung, keine Mindestkapital, wenig Aufwand
Nachteile: reine Innengesellschaft (Stiller ohne Teilhabe an
Geschäftsführung etc.)
Nähere Einzelheiten
können gerne beim Verfasser erfragt werden.
E-Mail an
RA Christoph Mohr
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