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infos - wirtschaftsrecht


Klammeraffe im Handelsregister?
Ein Beitrag von RA Christoph Mohr

Mit einem sehr interessanten Rechtsproblem mussten sich bayer-ische Richter auseinandersetzen: Ist das als Klammeraffe bezei-chnete Zeichen "@" als Bestandteil des Firmennamens eintragungs-fähig in das Handelsregister?

Der zugrunde liegende Sachverhalt ist schnell erzählt: Die Ge-schäftsführerin der D@B... GmbH beantragte die Eintragung der Firma ins Handelsregister. Das zuständige Amtsgericht lehnte jedoch ab. Über die Instanzen landete die Sache letztlich beim BayObLG.

Die Richter bestätigen die Vorinstanzen. Dem Zeichen "@" komme in der angemeldeten Firma keine sprachliche, sondern nur eine bildliche Funktion zu. Die Firma sei der alleinige Name der GmbH (34 GmbHG). Firmenkern und Firmenzusätze müßten deshalb eine wört-liche und aussprechbare Bezeichnung darstellen. Bildzeichen könn-ten aber keine namensrechtliche Funktion erfüllen. Diese Grundsätze stünden der gewünschten Eintragung entgegen. Denn das Zeichen "@" (auch Klammeraffe, Affen-A oder commercial a genannt) sei in seiner Funktion und Aussprache mehrdeutig. Unter dem Strich hat somit der Klammeraffe nichts im Handelsregister zu suchen.

Nähere Einzelheiten können gerne beim Verfasser erfragt werden.

E-Mail an RA Christoph Mohr

 





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