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infos - wirtschaftsrecht
Klammeraffe im
Handelsregister?
Ein Beitrag von RA Christoph Mohr
Mit einem sehr
interessanten Rechtsproblem mussten sich bayer-ische Richter auseinandersetzen:
Ist das als Klammeraffe bezei-chnete Zeichen "@" als Bestandteil des
Firmennamens eintragungs-fähig in das Handelsregister?
Der zugrunde liegende Sachverhalt ist schnell erzählt: Die Ge-schäftsführerin
der D@B... GmbH beantragte die Eintragung der Firma ins Handelsregister. Das
zuständige Amtsgericht lehnte jedoch ab. Über die Instanzen landete die Sache
letztlich beim BayObLG.
Die Richter bestätigen
die Vorinstanzen. Dem Zeichen "@" komme in der angemeldeten Firma keine
sprachliche, sondern nur eine bildliche Funktion zu. Die Firma sei der alleinige
Name der GmbH (34 GmbHG). Firmenkern und Firmenzusätze müßten deshalb eine
wört-liche und aussprechbare Bezeichnung darstellen. Bildzeichen könn-ten aber
keine namensrechtliche Funktion erfüllen. Diese Grundsätze stünden der
gewünschten Eintragung entgegen. Denn das Zeichen "@" (auch Klammeraffe, Affen-A
oder commercial a genannt) sei in seiner Funktion und Aussprache mehrdeutig.
Unter dem Strich hat somit der Klammeraffe nichts im Handelsregister zu suchen.
Nähere Einzelheiten
können gerne beim Verfasser erfragt werden.
E-Mail an
RA Christoph Mohr
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