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infos - verkehrsrecht


Neues im Jahr 2004
Ein Beitrag von RA Christoph Mohr

Das Jahr 2004 bringt in verkehrsrechtlicher Hinsicht einige Änder-ungen und Neuerungen. Im folgenden wollen wir Ihnen einen kleinen Überblick verschaffen:

Telefonieren: Wer  während der Auto-Fahrt mit dem Handy am Ohr erwischt wird, muss nun mit 40,00 € und einem Punkt in Flensburg rechnen. Was viele nicht wissen ist, dass auch beim Radfahren Telefonieren tabu ist. Andernfalls kostet es 25,00 €.

Fahranfänger: Heiß diskutiert wurde der Führerschein ab 17. In einigen Bundesländern (nicht in NRW) wird dieser nun eingeführt, wobei allerdings bis zum 18. Geburtstag immer ein speziell ge-schulter Beifahrer mit an Bord sein muss.  Andere Bundesländer planen bezüglich der Probezeiten Neues: Wer freiwillig an bestimmten Fahrsicherheitstrainings teilnimmt, kann seine Erprobungsphase hal-bieren.

Parken: Bei Parkautomaten kann eine so genannte "Brötchentaste" eingeführt werden, mit der Kurzparker in der ersten halben Stunde umsonst abstellen können. Schlechte, aber berechtigte Nachrichten dagegen für notorische Falschparker: Wer an Engstellen durch seinen abgestellten PKW Rettungsfahrzeugen Hindernisse bereitet, muss nun mit 40,00 € und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Reisebusse: Wer als Passagier in einem Reisebus, der mit Sicher-heitsgurten ausgestattet ist, diese nicht anlegt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 30,00 €.

Fahrverbot: In bestimmten Fällen kann künftig statt Entzug der Fahr-erlaubnis ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten verhängt werden. Nach Fristablauf wird der Führerschein wieder automatisch ausge-händigt.

Nähere Einzelheiten können gerne beim Verfasser erfragt werden.

E-Mail an RA Christoph Mohr

 





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