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infos - verkehrsrecht
Neues im Jahr 2004
Ein Beitrag von RA Christoph Mohr
Das Jahr
2004 bringt in verkehrsrechtlicher Hinsicht einige Änder-ungen und
Neuerungen. Im folgenden wollen wir Ihnen einen kleinen Überblick
verschaffen:
►Telefonieren:
Wer während der Auto-Fahrt mit dem Handy am Ohr erwischt wird,
muss nun mit 40,00 € und einem Punkt in Flensburg rechnen. Was viele
nicht wissen ist, dass auch beim Radfahren Telefonieren tabu ist.
Andernfalls kostet es 25,00 €.
►Fahranfänger:
Heiß diskutiert wurde der Führerschein ab 17. In einigen
Bundesländern (nicht in NRW) wird dieser nun eingeführt, wobei
allerdings bis zum 18. Geburtstag immer ein speziell ge-schulter
Beifahrer mit an Bord sein muss. Andere Bundesländer planen
bezüglich der Probezeiten Neues: Wer freiwillig an bestimmten
Fahrsicherheitstrainings teilnimmt, kann seine Erprobungsphase
hal-bieren.
►Parken:
Bei Parkautomaten kann eine so genannte "Brötchentaste" eingeführt
werden, mit der Kurzparker in der ersten halben Stunde umsonst
abstellen können. Schlechte, aber berechtigte Nachrichten dagegen
für notorische Falschparker: Wer an Engstellen durch seinen
abgestellten PKW Rettungsfahrzeugen Hindernisse bereitet, muss nun
mit 40,00 € und einem Punkt in Flensburg rechnen.
►Reisebusse:
Wer als Passagier in einem Reisebus, der mit Sicher-heitsgurten
ausgestattet ist, diese nicht anlegt, dem droht ein Bußgeld in Höhe
von 30,00 €.
►Fahrverbot:
In bestimmten Fällen kann künftig statt Entzug der Fahr-erlaubnis ein Fahrverbot
von bis zu sechs Monaten verhängt werden. Nach Fristablauf wird der Führerschein
wieder automatisch ausge-händigt.
Nähere Einzelheiten
können gerne beim Verfasser erfragt werden.
E-Mail an
RA Christoph Mohr
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