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infos - mietrecht
Mietminderung, aber wieviel?
Ein Beitrag von RA Christoph
Mohr
Diese Frage
wird sich schon mancher Mieter oder Vermieter gestellt haben. Eine allgemein
verbindliche Antwort gibt es nicht: es kommt vielmehr wie so häufig auf die
speziellen Umstände des konkreten Einzelfalles. Als grobe Richtschnur haben wir
Ihnen aber dennoch ei-nige Urteile zusammengestellt, an denen man sich
orientieren kann. Wir empfehlen aber jedem (Ver-)Mieter dringlich, sich bei
einer Miet-minderung eingehend und fachkundig beraten zu lassen.
Abwasser: 3%,
LG Wuppertal
Abwasser war zurückgelaufen & hatte sich in
Badewanne gesammelt
Balkon: 15%, AG
Düsseldorf
Balkon war unbenutzbar
Beleidigung/Bedrohung: 10-25%, AG Köln
durch Mitbewohner bzw. Hausmeister
Briefkasten:
3%, AG Hamburg
Mieter hatte keinen Briefkasten
Durchlauferhitzer:
3%, LG Berlin
nur sporadisch Warmwasser in Küche bzw. Bad
Dusche: 16%, AG
Köln
kompletter Ausfall der Dusche
Fenster 1: 50%,
AG Leverkusen
undichte Fenster & daher ständig feuchte Wohnung
Fenster 2: 15%,
AG Berlin
defekte Dichtungen und somit viel Zugluft
Heizung 1: 50%,
AG Köln
Totalausfall in der ganzen Wohnung
Heizung 2: 30%,
LG Düsseldorf
unzureichende Heizleistung, nur 15 Grad in der Wohnung
Klingel: 3%, AG
Neukölln
Totalausfall/Defekt
Lärm 1: 10%, AG
Frankfurt
Flascheneinwurf in Glas-Container zur Nachtzeit
Lärm 2: 10%, LG
Kiel
Fluglärm von nahem Flughafen & keine Doppelverglasung
Schimmelpilz:
75%, LG Köln
Totalbefall der ganzen Wohnung
Sprechanlage/Türöffner: 5%, LG Berlin
Totalausfall/Defekt
Stromausfall:
100%, AG Neukölln
kompletter Stromausfall nach Kabelbrand
Toilette: 80%,
LG Berlin
unbenutzbar wegen Defekt
Waschküche: 5%,
AG Hamburg
Waschmaschinen im Haus nicht benutzbar
Nähere Einzelheiten
können gerne beim Verfasser erfragt werden.
E-Mail an
RA Christoph Mohr
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