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infos - mietrecht


Mietminderung, aber wieviel?
Ein Beitrag von RA Christoph Mohr

Diese Frage wird sich schon mancher Mieter oder Vermieter gestellt haben. Eine allgemein verbindliche Antwort gibt es nicht: es kommt vielmehr wie so häufig auf die speziellen Umstände des konkreten Einzelfalles. Als grobe Richtschnur haben wir Ihnen aber dennoch ei-nige Urteile zusammengestellt, an denen man sich orientieren kann. Wir empfehlen aber jedem (Ver-)Mieter dringlich, sich bei einer Miet-minderung eingehend und fachkundig beraten zu lassen.

Abwasser: 3%, LG Wuppertal
    Abwasser war zurückgelaufen & hatte sich in Badewanne gesammelt
Balkon: 15%, AG Düsseldorf
    Balkon war unbenutzbar
Beleidigung/Bedrohung: 10-25%, AG Köln
    durch Mitbewohner bzw. Hausmeister
Briefkasten: 3%, AG Hamburg
    Mieter hatte keinen Briefkasten
Durchlauferhitzer: 3%, LG Berlin
    nur sporadisch Warmwasser in Küche bzw. Bad
Dusche: 16%, AG Köln
    kompletter Ausfall der Dusche
Fenster 1: 50%, AG Leverkusen
    undichte Fenster & daher ständig feuchte Wohnung
Fenster 2: 15%, AG Berlin
    defekte Dichtungen und somit viel Zugluft
Heizung 1: 50%, AG Köln
    Totalausfall in der ganzen Wohnung
Heizung 2: 30%, LG Düsseldorf
    unzureichende Heizleistung, nur 15 Grad in der Wohnung
Klingel: 3%, AG Neukölln
    Totalausfall/Defekt
Lärm 1: 10%, AG Frankfurt
    Flascheneinwurf in Glas-Container zur Nachtzeit
Lärm 2: 10%, LG Kiel
    Fluglärm von nahem Flughafen & keine Doppelverglasung
Schimmelpilz: 75%, LG Köln
    Totalbefall der ganzen Wohnung

Sprechanlage/Türöffner: 5%, LG Berlin
    Totalausfall/Defekt
Stromausfall: 100%, AG Neukölln
    kompletter Stromausfall nach Kabelbrand
Toilette: 80%, LG Berlin
    unbenutzbar wegen Defekt
Waschküche: 5%, AG Hamburg
    Waschmaschinen im Haus nicht benutzbar


Nähere Einzelheiten können gerne beim Verfasser erfragt werden.

E-Mail an RA Christoph Mohr

 





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