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infos - internetrecht
Die Umlaut-Domains kommen
Ein Beitrag von RA Christoph Mohr
Ab
März 2004 kommen sie endlich: die Umlaut-Domains. Insbeson-dere die Buchstaben
"ä, ö & ü" können ab dann im Domainnamen verwendet werden und müssen nicht mehr
umschrieben werden. Möglich macht dies die Einführung eines neuen Standards, dem
so genannten IDN (Internationalized
Domain Name). Dadurch werden insgesamt 92 weitere Zeichen eingeführt,
vom
französischen é bis zum dänischen ø. Das "ß" wird allerdings nicht dabei sein,
da es nach internationaler Regelung gleichbedeutend mit "ss" ist.
Eine so genannte "Sunrise
Period" wie bei anderen Gelegenheiten (z.B. bei Einführung der .biz Domains)
wird es diesmal aber nicht geben. Somit genießen Inhaber von Domains, die bisher
Umlaute umschreiben mußten, keinerlei Vorrechte oder besonderen Schutz. Es
gelten vielmehr die alt bekannten Regelungen wie der Priori-tätsgrundsatz und die
Pflicht des Registrierenden zu überprüfen, ob Rechte Dritter verletzt werden.
Interessenten ist
daher schon jetzt anzuraten, sich die gewünschte Umlaut-Domain zu reservieren.
Vormerkungen werden aber von der DENIC selber nicht vorgenommen, sondern nur von
den jeweiligen Providern.
Nähere Einzelheiten
können gerne beim Verfasser erfragt werden.
E-Mail an
RA Christoph Mohr
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